Der
Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten des Kunden. Er beachtet dabei die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die vertragsgegenständlichen Zwecke erforderlich ist.